AGB
Der Beitrag
Der Beitrag errechnet sich aus der zu unterrichtenden Zeit für ein Kalenderjahr unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit in den Schulferien. Um eine gleichmäßige Abrechnung zu gewährleisten, wird der Jahresbeitrag gleichmäßig auf alle Monate umgerechnet, somit ist der Beitrag auch in den Schulferien zu entrichten. Es findet grundsätzlich in den Schulferien kein Unterricht statt, Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen und wird am 1. eines jeden Monats fällig. Der Beitrag zum ersten jeden Monats per Dauerauftrag wird auf das zu nennende Konto überwiesen.
Turnus des Unterrichts
Der Unterricht findet i.d.R. wöchentlich statt, soweit bei der Anmeldung nichts anderes vereinbart wird.
Nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden
Nimmt der Schüler Unterrichtsstunden nicht wahr, besteht kein Anspruch auf das Nachholen der Stunde oder eine Beitragsrückzahlung. Fällt der Unterricht durch höhere Gewalt oder Krankheit des Lehrers bis zu zwei Mal pro Halbjahr aus, besteht kein Anspruch auf das Nachholen der Stunde oder Beitragsrückzahlung. Darüber hinausgehender Unterrichtsausfall seitens des Lehrers wird nachgeholt. Ist dies aus organisatorischen Gründen seitens des Lehrers nicht möglich, kann der Beitrag zurückerstattet werden.
Wechsel
Der Vertrag kann sowohl seitens des Schülers bzw. dessen Erziehungsberechtigten als auch seitens des Lehrers auf eine andere Person übertragen werden, ohne dass dies die anderen vertraglichen Vereinbarungen berührt.
Kündigung
Der Unterricht kann zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer ist sechs Monate ab Unterrichtsbeginn. Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss 3 Wochen vor den oben genannten Terminen bei dem Lehrer oder dem Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten eingegangen sein.
Zusätzliche oder abändernde Bestimmungen
Zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen sind. Vom Vertrag abweichende Bestimmungen werden nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden und die Form der Abweichung (z.B. Erlöschen der ursprünglichen Bestimmung) dargelegt wird.
Unwirksame Bestimmungen
Werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in dem Fall durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.